Berichterstattung durch den Compliance-Beauftragten
Der Compliance-Beauftragte berichtet dem Hochschulrat und dem Rektorat schriftlich einmal im Jahr über seine Tätigkeit. Der Bericht führt
- die Zahl der Eingaben, der in Bearbeitung genommenen Eingaben,
- der abgeschlossenen Eingaben sowie gegebenenfalls
- der Fälle an, in denen die oder der Compliance-Beauftrage ohne Eingabe tätig war.
Er enthält ferner Angaben dazu,
- wie viele Eingaben durch Maßnahmen innerhalb der Universität abgeschlossen wurden,
- wie viele Eingaben hiervon durch den Compliance-Beauftragten abgeschlossen werden konnten und
- wie viele Eingaben nach außen zur Weiterverfolgung an Strafverfolgungsbehörden oder vergleichbare öffentliche Stellen abgegeben wurden.
Der Compliance-Beauftragte kann den Bericht im Übrigen nach eigenem Ermessen ergänzen.