Aufgaben des Compliance-Beauftragten
Der Compliance-Beauftragte soll sicherstellen, dass Gesetze, interne und externe Richtlinien sowie selbst gesetzte ethische Standards und Anforderungen an der Bergischen Universität eingehalten werden. Nehmen Mitglieder oder Angehörige der Bergischen Universität Verstöße gegen geltendes Recht durch Mitglieder oder Angehörige der Universität wahr, so haben sie die Möglichkeit, Eingaben an den Compliance-Beauftragten zu richten.
Voraussetzung ist, dass die wahrgenommenen Rechtsverstöße durch Mitglieder oder Angehörige der Universität verübt worden sind einen unmittelbaren Bezug zur Universität als Institution und zu ihren Aufgaben haben. Wahrgenommene Rechtsverstöße, in denen die Universität lediglich als Ort eine Rolle spielt, werden nicht entgegen genommen bzw. anderweitig verfolgt.